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Frühjahrsputz nicht übertreiben
Welche Unterlagen wie lange aufzuheben
sind
Endlich einmal wieder Ordnung in den Papierkram bringen – das steht in
vielen Haushalten jetzt auf dem Programm. Doch Achtung beim Frühjahrsputz: Nicht
nur Firmen und Selbstständige müssen bestimmte Dokumente für gewisse Zeit
archivieren, auch Privatpersonen haben Aufbewahrungspflichten.
Manche Dokumente wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide können zum
Beispiel für spätere Rentenansprüche oder Sozialleistungen wichtig sein. Darauf
weist aktuell die Commerzbank hin.
Eine Checkliste mit wichtigen Tipps:
Abrechnung der Nebenkosten: Mindestens ein
Jahr aufbewahren. Denn nur so kann man im Folgejahr vergleichen, ob weniger oder
mehr Öl, Gas oder Strom verbraucht wurde oder ob der Vermieter andere bzw. neue
Posten auf die Rechnung geschrieben hat.
Einkaufsquittungen: Bei jeder Anschaffung überlegen, ob sie
steuermindernd sein kann, z. B. als Werbungskosten - dann Quittung mit den
Steuerunterlagen zusammen aufheben. Bei Käufen mit Garantie, etwa Elektrogeräte,
sollte man die Quittung zwei Jahre aufbewahren. So
lange gilt die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers.
Gehaltsabrechnungen: Wer auf Nummer sicher gehen will, hebt sie bis zum
Ende des Berufslebens auf, weil man so eventuelle Datenlücken bei der
Rentenberechnung füllen kann.
Handwerkerrechnungen: Sie müssen zwei Jahre archiviert werden, weil
Behörden sie sich eventuell bei Ermittlungen gegen Schwarzarbeit
vorlegen lassen.
Kontoauszüge: Drei Jahre Verwahrung sind empfehlenswert, denn in diesem
Zeitraum kann etwa das Finanzamt einen Kontobeleg für eine
Ausgabe anfordern, die von der Steuer abgesetzt werden soll.
Kostenvoranschlag: Bis zum Erhalt der endgültigen Rechnung aufbewahren.
Denn Handwerker oder Händler dürfen nur maximal rund
20 Prozent mehr berechnen, als zuvor geschätzt. Sonst kann der Kunde die
Rechnung anfechten.
Steuerbescheid: Eine längere Aufbewahrung ist für Normalverdiener nicht
Pflicht, jedoch ratsam. Zum Beispiel enthalten Steuerbescheide
Informationen, die zur Berechnung eines Anspruchs auf Sozialleistungen
herangezogen werden.
Versicherungspolicen: Experten empfehlen 30 Jahre Aufbewahrung. Grund:
Mitunter machen Menschen eine Schädigung, etwa infolge eines Verkehrsunfalls,
erst Jahre später geltend. Nur mit der damaligen Police lässt sich dann schnell
Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Wertgegenstände: Rechnungen von teuren Anschaffungen wie Schmuck,
Elektronik oder Kunst sollte man dauerhaft aufheben. So kann man im Falle eines
Einbruchs den Wert des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes bei der
Hausratversicherung belegen.
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